AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Limatec AG (nachfolgend „Limatec“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftig von Limatec abgegebenen Angebote und für mit Limatec geschlossene Verträge. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Limatec geschäftliche Beziehungen pflegt.

2. Urheberrechtlicher Hinweis

Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der Limatec. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist ausdrücklich untersagt und nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Limatec zulässig. Insbesondere ist die Nutzung dieser AGB in unveränderter wie auch in abgeänderter Form für eigene gewerbsmässige Zwecke unzulässig und wird zivilrechtlich belangt und strafrechtlich verfolgt. Dasselbe gilt für jegliche Unterlagen der Limatec, wie z.B. Kostenvoranschläge oder Zeichnungen. Diese verbleiben jeweils im urheberrechtlichen Eigentum der Limatec. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Solche Unterlagen sind der Limatec auf Verlangen zurückzugeben. Falls der Auftrag nicht erteilt wird, so sind sie ohne besondere Aufforderung unverzüglich an Limatec zurückzusenden.

3. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Produkte – kostenpflichtig oder gratis -, welche Limatec erbringt. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB von Limatec. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Limatec hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.limatec-ag.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Limatec bezogen werden.

4. Leistungen von Limatec

Limatec erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. Limatec ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und aktuellsten Produkte anzubieten.

5. Vertragsschluss

Alle Preislisten, Prospekte oder sonstigen Angaben von Limatec stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots/einer Bestellung durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum). Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald Limatec dem Kunde die Annahme seines Angebots (Bestellung) mittels einer Bestellungsbestätigung bestätigt. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein die Bestellungsbestätigung massgebend. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Limatec. Falls jedoch eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend von Limatec informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an Limatec zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Die Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag sowie die Abtretung von Forderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Vertragspartners.

6. Produkteinformationen

Limatec ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf der Website bestmöglichst zu informieren und aufzuklären. Da Limatec keine Produkte selbst herstellt, sondern nur Originalprodukte von führenden Herstellern verkauft, werden Informationen über diese Produkte von den Herstellern bezogen und für die Kunden übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Deshalb sind alle Angaben auf www.limatec-ag.ch ohne Gewähr oder Haftung und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden. Deshalb behält sich Limatec gegenüber den Abbildungen, Zeichnungen sowie Mass-, Gewichts- und Leistungsangaben aus ihren sich Limatec gegenüber den Abbildungen, Zeichnungen sowie Mass-, Gewichts- und Leistungsangaben aus ihren Prospekten, Preislisten und Katalogen Abweichungen vor, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und sich die Abweichungen innerhalb der handelsüblichen Toleranzen bewegen. Abweichungen in der Edelstahlstruktur sowie geringfügige Farbabweichungen bleiben stets vorbehalten.

7. Preise

Alle Verkaufspreise verstehen sich ab Lager Deutschland und gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, exklusiv Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben. Liefer-und Versandkosten (ohne Vertragen und ohne Montage) und die Kosten für die Transportversicherung fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Die Wahl des Versandweges bleibt Limatec überlassen. Mehrkosten, die durch Versandwünsche des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferung ins Ausland werden dem Kunden die dafür anfallenden Zoll-, Fracht-und Versandspesen in Rechnung gestellt. Der Kunde darf gegen Forderungen von Limatec ausschliesslich mit von Limatec anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung wird ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen

Allgemein verpflichtet sich der Kunde, den Betrag in Bar, per Vorauskasse oder bei Postversand durch Nachnahme zu bezahlen. Öffentliche Institutionen und Firmen können nach erfolgreicher Kreditprüfung durch ein von Limatec beauftragtes Kreditinstitut und des Handelsregistereintrages gegen Rechnung beliefert werden. Für den Kunden werden ein Kreditlimit und ein Zahlungsziel festgesetzt. Ohne spezielle Vereinbarungen gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen Netto. Die Kreditlimiten werden laufend geprüft und angepasst. Falls der Kunde Limatec nicht mehr kreditwürdig erscheint, ist Limatec berechtigt, die Bestellungen gänzlich oder teilweise rückgängig zu machen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zu bezahlen ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von Limatec geleistet werden.

9. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn Limatec Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, so behält sich Limatec das Recht vor, noch ausstehende oder zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu erbringen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen suspendiert. Limatec behält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem Limatec dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung mit Einzahlungsschein zugesandt hat.

10. Lieferung

Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der entsprechenden Auftragsbestätigung verpflichtet sich Limatec zur schnellstmöglichen Erbringung der Leistung. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Termin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet Limatec dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Alle voraussichtlichen Lieferzeiten können sich ohne Ankündigung ändern. Sie sind lediglich als grober Anhaltspunkt gedacht und nicht verbindlich. Insbesondere ist die automatisch generierte Bestellungsbestätigung nicht verbindlich, sondern soll lediglich dem Kunden anzeigen, dass seine abgegebene Bestellung bei Limatec eingetroffen ist. Alle Produkte, welche bei Limatec nicht ab Lager verfügbar sind, müssen zuerst beim Hersteller oder Lieferanten bezogen werden. Ein Kaufvertrag steht daher unter der (auflösenden) Bedingung der Nichtbelieferung und wird bei Eintritt der Bedingung, d.h. bei feststehender Nichtbelieferung, aufgelöst. Wird ein Produkt nicht mehr hergestellt oder kann es vom Lieferanten von Limatec nicht mehr geliefert werden, wird der Vertrag zwischen Limatec und dem Kunden automatisch aufgelöst. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Limatec eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht. Alle Produkte, welche bei Limatec als „an Lager“ verfügbar gekennzeichnet sind, sind bei Limatec grundsätzlich ab Lager verfügbar. Ein Kaufvertrag steht daher unter der auflösenden Bedingung, dass der Lagervorrat noch nicht aufgebraucht ist bzw. keine Fehlbestände vorliegen. Jede Haftung von Limatec wird für diese Fälle ausgeschlossen. Lieferfristen beginnen erst bei Vorliegen aller gegebenenfalls vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und etwa zu leistende Anzahlungen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Transport aufgegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt worden ist. Bei Änderungen auf Wunsch des Kunden verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Limatec ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von Limatec sofort in Rechnung gestellt werden. Erfolgt der Versand der Ware auf Abruf, so ist Limatec berechtigt, nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach ihrem eigenen Ermessen zu lagern und diese Kosten dem Kunden zu berechnen. Kann Limatec den vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe etc.), nicht einhalten, so wird der Kunde unverzüglich informiert. Limatec schliesst jede Haftung für solche Fälle aus. Limatec bestimmt den Transporteur und wird bei Übergabe der Ware an den Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Bei einer Vertragsauflösung (Stornierung) können dem Kunden der Wertverlust des Produktes seit dessen Bestellung und eine Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages oder mindestens CHF 60.- verrechnet werden. Limatec kann zudem den Vertrag auflösen (stornieren), wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen abnimmt. Transportschäden (sichtbare und versteckte) und Falschlieferungen sind vom Kunden Limatec innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Sendung schriftlich mitzuteilen. Bei Beschädigungen muss die Spedition/der Packtlieferdienst bei der Warenanlieferung sofort informiert und eine entsprechende Schadenserklärung erstellt werden.

11. Eigentumsvorbehalt

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Limatec. Der Kunde räumt Limatec das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen von Limatec ist ihr die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt Limatec im Voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde Limatec unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von Limatec gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.

12. Gewährleistung

Limatec verkauft ausschliesslich originale, fabrikneue Produkte von führendenm Herstellern in Markenqualität. Da Limatec ihre Produkte nicht selbst herstellt, hat sie keinerlei Einfluss auf die Funktionalität des Produktes. Deshalb schliesst Limatec jegliche Gewährleistung für ihre Produkte aus, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der Limatec vorliegt. Limatec erteilt jedoch ihren Kunden die Vollmacht, ihre Gewährleistungsrechte gegenüber den Herstellern auszuüben. Zusätzlich erbringt Limatec für ihre Kunden die Dienstleistung, bei einer Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber den Herstellern, die Produkte des Kunden den Herstellern einzuschicken. Diese Dienstleistung wird ausschliesslich am Domizil von Limatec erbracht, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Falls Limatec zudem der Ansicht ist, dass eine Gewährleistung des Herstellers wahrscheinlich ist, kann Limatec dem Kunden einen Voraustausch des Produktes gewähren, d.h. Limatec übergibt dem Kunden ein gleiches Produkt. Dieser Voraustausch, welcher ausschliesslich im Ermessen von Limatec steht, erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass der Hersteller tatsächlich die Gewährleistung für das eingeschickte Produkt übernimmt. Somit erlangt der Kunde erst im Zeitpunkt der effektiven Gewährleistung des Herstellers das Eigentum am vorausgetauschten Produkt. Limatec ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und dies innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang Limatec mit einer schriftlichen Mängelanzeige zu melden. Die Vollständigkeit muss immer im Beisein des Spediteurs/ Paketzustellers geprüft und bei Abweichungen schriftlich auf dem Frachtbrief/ Lieferscheinvermerkt werden. Nachträglich festgestellte Fehlmengen können nicht berücksichtigt werden. Wenn und soweit ein Hersteller oder Lieferant oder ein sonstiger Dritter gegenüber dem Kunden eine Gewährleistung übernimmt (z.B. durch Übergabe einer Garantiekarte), wird dadurch die Gewährleistungspflicht von Limatec selbst im Verhältnis zum Kunden in keiner Weise erweitert.

13. Warenrücksendungen

Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von Limatec bekannt gegebenen Rücksendeort. Der Kunde ist für einen fachgerechten und versicherten Transport verantwortlich. Der Rücksendung muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb sowie eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Geräte, welche zur Ausübung der Gewährleistung gegenüber dem Hersteller eingesendet werden, jedoch nicht unter die Garantie fallen oder nicht bei Limatec gekauft wurden, kann Limatec auf Kosten des Absenders zurücksenden oder deren Annahme verweigern. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, wird eine Überprüfungs- bzw. Bearbeitungspauschale verrechnet. Wird ein Produkt zur Reparatur Limatec übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die volle Verantwortung für eine ordentliche Datensicherung vor der Übergabe. Für Datenverluste kann Limatec nicht haftbar gemacht werden. Liegt ein offensichtlicher Transportschaden vor, so wird Limatec die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

14. Umtausch und Rückgabe

Der Umtausch oder die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit Limatec kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche gilt immer maximal der aktuelle Preis, der am Tag der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist. Produkte, die speziell für den Kunden bestellt wurden, sowie Sonderbauten und Spezialanfertigungen, können nach Abgabe der Bestellung nicht mehr annulliert werden, d.h. sie sind von der Rückgabe oder vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen.

15. Haftung

Limatec verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen Limatec, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Limatec gänzlich, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.

16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Limatec behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns per E-Mail mitgeteilt. Wegen ungenügender Benachrichtigung oder Nichterhalten des E-Mails mit dem Verweis auf die AGB-Änderungen kann Limatec nicht belangt werden. Für Kaufbestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB und die durch eine Auftragsbestätigung von Limatec Verbindlichkeit erlangt haben, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherige AGB.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Limatec ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – der jewilige Sitz von Limatec, derzeit Romanshorn (Thurgau, Schweiz). Daneben kann Limatec den Kunden nach ihrer Wahl auch an dessen Sitz verklagen. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)). Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit Limatec geschlossenen Verträgen ist der Geschäftssitz der Limatec AG. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages sich ganz oder teilweise als rechtsunwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

18. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Nacherfüllungsort

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit Limatec geschlossenen Verträgen ist der Sitz von Limatec. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person über, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät. Sofern der Kunde gegenüber Limatec einen Nacherfüllungsanspruch haben sollte, ist der Nacherfüllungsort nach freier Wahl von Limatec entweder deren Sitz oder deren Lager Deutschland.

19. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages sich ganz oder teilweise als rechtsunwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

April 2016

Limatec AG

Kreuzlingerstrasse 71
CH-8590 Romanshorn
Tel. +41 (0)71 466 75 40
Fax +41 (0)71 466 75 49
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9.00 – 12.00 Uhr
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Besichtigung der Ausstellungsräumlichkeiten Küchen und Grills nur auf Anfrage.

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